Nachlass räumen in Weinheim
Nach einem Todesfall räumen wir in Weinheim Haus oder Wohnung in dem Tempo, das Ihre Familie braucht. Die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot schriftlich und verbindlich. Persönliches wie Fotos, Schmuck und Dokumente bleibt bei Ihnen. Wir räumen erst, wenn Sie uns den Auftrag ausdrücklich erteilen.

Zeit lassen, aber nicht ewig warten
Einen Nachlass zu räumen ist mehr als eine Aufgabe. Es ist Abschied. Gleichzeitig laufen oft Kosten weiter: Miete, Nebenkosten, Versicherungen. Deshalb hilft es, einen Zeitplan zu haben, auch wenn er großzügig ist.
Wir kommen zunächst nur zur Besichtigung. Dabei hören wir zu, gehen durch die Räume und klären, was sofort geräumt werden soll und was Zeit hat. Ein Angebot erhalten Sie schriftlich, entscheiden müssen Sie nichts vor Ort. Auf Wunsch kommen wir zu einem Zeitpunkt, an dem die Familie zusammen ist, damit alle denselben Stand haben und Fragen gleich geklärt werden können.
Wer darf den Auftrag erteilen
Den Auftrag erteilen darf, wer über den Nachlass verfügen darf: in der Regel die Erben, bei mehreren Erben meist gemeinsam, oder ein Betreuer bzw. Nachlasspfleger. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie das vorab, am besten mit dem Nachlassgericht oder einer Beratungsstelle.
Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte, hat dafür eine kurze Frist: Sie beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Räumen Sie in diesem Fall nichts weg, bevor die Frage entschieden ist, und holen Sie rechtlichen Rat. Wir räumen nichts, solange die Berechtigung offen ist.
Mehr zur Reihenfolge finden Sie im Ratgeber „Elternhaus ausräumen“.
Was wir mit dem Hausstand tun
Wir trennen Wertstoffe, Holz, Metall, Elektrogeräte und Restmüll und fahren ab. Dinge, die erhaltenswert aussehen, legen wir beiseite und fragen nach. Verkaufswerte oder Ankaufspreise nennen wir nicht. Wenn Sie Möbel oder Hausrat weitergeben möchten, etwa an Familie, Nachbarn oder soziale Einrichtungen, sagen Sie uns das vorab. Dann planen wir Abholung und Reihenfolge entsprechend.
Nach der Räumung kann die Reinigung folgen, wenn das Haus verkauft oder die Wohnung zurückgegeben wird. Richtwerte zu den Kosten stehen auf der Seite Kosten.
Wenn das Haus verkauft werden soll
Häufig wird ein Nachlass geräumt, weil das Haus oder die Wohnung verkauft wird. Dann zählt ein verlässlicher Termin, denn Notar, Käufer und Übergabe warten. Sagen Sie uns bei der Anfrage, bis wann die Immobilie leer sein soll, dann planen wir von diesem Datum rückwärts und stimmen auf Wunsch eine Reinigung ab.
Bei Häusern mit Garten gehören Gartenhaus, Schuppen und Garage meist dazu. Wir besichtigen alles in einem Termin und schreiben im Angebot auf, welche Räume enthalten sind. So gibt es am Ende keine Streitpunkte darüber, was vereinbart war. Auf Wunsch sprechen wir mit mehreren Erben gemeinsam, damit alle denselben Stand haben.
Nachlass: das sollten Sie vorab klären
- Erbrechtliche Lage und Berechtigung zur Räumung klären
- Fristen für Ausschlagung oder Entscheidung im Blick behalten
- Dokumente, Schmuck, Fotos, Wertsachen sichern
- Schlüssel und Zugang zu allen Räumen und Nebengebäuden
- Verträge, Zähler, Zeitungen und Post abmelden
- Wünsche der Familie zur Weitergabe von Möbeln festhalten
- Termin für Übergabe an Käufer oder Vermieter festlegen